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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge im Magazin Jive *

1. Geltungsbereich

Für die Veröffentlichung von Anzeigen im Magazin und auf www.jive-magazin.de gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Anzeigenkunden finden, selbst bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, der Verlag hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und -umfang

Der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Anzeigenkunden kommt mit der Annahmeerklärung des Verlages oder mit der ersten Erfüllungshandlung des Verlages zustande. Sind Verbundanzeigen und gestaltete Anzeigen Vertragsgegenstand, so erfolgt die Abgabe des Angebotes durch den Kunden durch individuelle Kommunikation. Die Annahmeerklärung erfolgt in diesem Falle schriftlich durch den Verlag. Der Verlag kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Tagen annehmen, wobei die Frist am Tag nach der Abgabe des Angebotes durch den Kunden beginnt. Die Annahmefrist endet mit dem Ablauf des übernächsten Tages, der auf die Abgabe des Angebotes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Sitz des Verlages staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Verlag das Angebot des Kunden nicht innerhalb der genannten Frist an, gilt das Angebot als abgelehnt. In diesem Fall ist der Nutzer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

Rubrizierte Anzeigen werden auch ohne ausdrückliche Vereinbarung in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Ein Anspruch auf Abdruck der Anzeige in einer bestimmten zeitlichen Ausgabe oder an einem bestimmten Platz besteht nur dann, wenn der Verlag dies dem Kunden schriftlich bestätigt. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.

Ist der Kunde Unternehmer, so bedürfen Stornierungen der Schriftform und müssen spätestens zum Termin für den Anzeigenannahmeschluss der entsprechenden Ausgabe erfolgen. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.jive-magazin.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Wurde dem Kunden ein Abrufsrecht eingeräumt, ist der Vertrag innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung abzuwickeln.

Bei Chiffre-Anzeigen werden nur verlagseigene Nummern verwendet. Zuschriften werden grundsätzlich gegen Gebühr zugesandt. Die Zusendung ende vier Wochen nach Erscheinen der Ausgabe. Post, die nach diesem Zeitpunkt beim Verlag eintrifft, wird ungeöffnet vernichtet.

3. Pflichten des Kunden

Der Anzeigenkunde hat die für die Anzeige erforderlichen Materialien und Informationen sowie Beilagen bis zum Anzeigenannahmeschluss vor der geplanten Veröffentlichung, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.jive-magazin.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

Der Anzeigenkunde räumt dem Verlag sämtliche für die auftragsgemäße Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte ein. Der Anzeigenkunde gewährleistet und sichert zu, über alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte verfügungsberechtigt zu sein.

Vom Verlag für den Kunden gestaltete oder geänderte Anzeigen oder Vorlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlages weiterverwendet werden. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anzeige des Kunden auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass dies der Fall ist oder wenn die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Anzeigenkunden unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt. Der Anzeigenkunde ist berechtigt eine Anzeige zu übermitteln, für die keine Zurückweisunggründe bestehen und wird anderenfalls von seiner Zahlungspflicht frei.

4. Rechtliche Verantwortung

Der Anzeigenkunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt seiner Anzeige. Der Kunde darf mit seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen.

Verstößt der Kunde mit seiner Anzeige gegen diese Verpflichtung, haftet er gegenüber dem Verlag auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden, es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anzeigenkunde stellt den Verlag im Innenverhältnis von allen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, frei.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der zwischen den Parteien bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Bei festen Vertragslaufzeiten bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch Telefax als gewahrt gilt.

Wichtige Gründe im Sinne des Absatzes 1 auf Seiten des Verlages liegen insbesondere vor, wenn

• der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt

• der Kunde das Angebot des Verlages zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt

• der Kunde trotz Mahnung das Nutzungsentgelt nicht bezahlt.

6. Preise

Die Vergütung für die Veröffentlichung von Anzeigen richtet sich nach dem, dem Kunden bei Aufgabe seiner Anzeige genannten Preis. Die Preisliste kann zudem im Internet unter www.jive-magazin.de eingesehen werden.

Ist der Kunde Unternehmer und liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, so ist der Verlag berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die dem Verlag aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Der Verlag weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.

Staffelnachlässe gemäß der Preisliste werden nur für die innerhalb der vertraglichen Laufzeit tatsächlich erscheinenden Anzeigen, höchstens für ein Jahr, gewährt.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sind vom Kunden zu tragen. Graphische Arbeiten (Satz, Manuskriptgestaltung, Scanarbeiten etc.) werden mit einem Stundensatz, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, berechnet. Diese kann im Verlag eingesehen werden.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsabwicklung, Aufrechnungsbeschränkung

Von Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Bei gestalteten Anzeigen stehen dem Kunden als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung, Zahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Bei Bezahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug oder Barzahlung gewährt der Verlag einen Skonto in Höhe von 2%.

Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde dem Verlag ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt an dem in der Vorabankündigung genannten Tag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt und erfolgt im Rahmen der Rechnungszustellung. Der Verlag behält sich vor, tatsächlich angefallene Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift

entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen, soweit er diese zu vertreten hat.

Der Kunde ist jederzeit berechtigt die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen.

Die Forderung ist am Tag nach der Veröffentlichung der Anzeige durch den Verlag in dem vom Kunden gewählten Medium fällig. Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach der genannten Veröffentlichung zu bewirken.

Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt dieses Zeitpunkts berechnet der Verlag eine Pauschale in Höhe von EUR 2,50. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, die Leistungen einzustellen und weitere Anzeigenschaltungen des Kunden bis zur Begleichung sämtlicher Ansprüche auszusetzen. Für weitere Anzeigenschaltungen können Vorauszahlungen verlangt werden.

Der Anzeigenkunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder vom Verlag anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung des Verlages stehen.

8. Mängelrechte

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Bei einer Auflagenminderung hat der Anzeigenkunde einen entsprechenden Anspruch auf Preisminderung, wenn die tatsächliche Auflage weniger als 80% der vom Verlag bei Auftragserteilung angekündigten Auflage beträgt. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn der Verlag den Kunden so rechtzeitig vor der Auflagenminderung informiert hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Abweichend von Abs. 1 muss der Anzeigenkunde, sofern er Unternehmer ist, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige dem Verlag schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Haftung (9.) bleiben unberührt.

Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ansprüche wegen eines Mangels abweichend von Abs. 1 in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Verlag hat den Mangel arglistig verschwiegen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Haftung (9.) bleiben unberührt.

9. Haftung

Eine Haftung für Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich wie folgt:

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Verlag unbeschränkt.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Verlag ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Punkt 4 „Rechtliche Verantwortung“ bleibt unberührt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf.

Die Haftung für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zugleich Dienste­anbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist der Verlag, vgl. dazu das Impressum unter www.jive-magazin.de. Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutzbestimmung oder allgemein zum Datenschutz können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: datenschutz@jive-magazin.de

Bei Auftragserteilung werden vom Verlag solche personenbezogene Daten erhoben, die zur jeweiligen Abwicklung erforderlich sind, also etwa der Name und Kontaktdaten, die innerhalb der Anzeige angegeben werden. Die Erhebung oder Verwendung der Daten erfolgt zu dem Zweck, die vom Kunden gewünschte Leistung zu erbringen. Diese Daten werden zu vorgenanntem Zweck ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die selbstverständlich sorgfältig ausgewählt wurden. Dabei kann es sich insbesondere um Kreditinstitute handeln, die mit der Durchführung der Lastschriften betraut sind. Die Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt ansonsten nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Verlag behält sich vor, die erhobenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zudem zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, dieser Verwendung seiner Daten zu widersprechen, z.B. durch eine formlose E-Mail an: datenschutz@jive-magazin.de

11. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Anzeigenkunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Müllheim/Baden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

KONTAKT

VANSTEENISMEDIEN 

Daniel van Steenis
Hafnergasse 19                                 

D-79379 Müllheim                                                   

Telefon           +49 (0)7631 793 44 60

E-Mail:            info@jive-magazin.de           

Internet           www.jive-magazin.de

Anzeigenverkauf

Daniel van Steenis

Tel. +49 (0)151 16 99 24 94

vansteenis@jive-magazin.de            

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