Unterscheidung zwischen Pauschal- und Projektförderung
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Das ist entweder kassenübergreifend (Pauschalförderung) oder kassenindividuell (Projektförderung) möglich. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie zum Beispiel Patiententage oder Schulungen, aber auch Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit werden pauschal gefördert. Anträge für eine Pauschalförderung müssen bis zum 31. März gestellt werden.
Eine individuelle Förderung von Projekten durch einzelne Krankenkassen kann das ganze Jahr über beantragt werden. Unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de finden Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Ansprechpartner sowie Anträge zum Download.
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